Rechtsangelegenheiten in Spanien

Vom Firmenkauf bis zur Erbschaftsteuer: wer in Spanien Verträge und Geschäfte macht, sollte sich gründlich informieren

Der europäische Wirtschaftsraum wächst immer enger zusammen. Unternehmen investieren über die Ländergrenzen hinaus, Privatpersonen erwerben Auslandsimmobilien als Zweitwohnsitz für den Ruhestand. Spanien ist dabei eines der beliebtesten Investitionsländer der Deutschen. Vielen ist allerdings gar nicht bewusst, dass zum Beispiel beim Immobilienkauf, beim Erben oder Vererben einer Spanienimmobilie spanisches Recht gilt. Um Stolperfallen auszuschließen lohnt es sich, den Rat eines spanienerfahrenen Anwalts einzuholen.

Unterstützung in allen rechtlichen Facetten
Die Rechts- und Steuersysteme von Deutschland und Spanien weisen erhebliche Unterschiede auf. Die Prange Gruppe aus Plettenberg bietet in ihrem Beratungsportfolio als eine der Wenigen in der Region auch spezielle Leistungen im spanischen Rechts-, Steuer- und Wirtschaftsbereich an. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Sixto D. Atrio, selbst gebürtiger Spanier, ist bei Prange für diesen Bereich verantwortlich. Er kennt die oftmals problematischen Sachverhalte: „In Spanien sind Rechtslage und Verfahrensabläufe anders als in Deutschland. Die Beratung und Vertretung durch einen Anwalt, der in beiden Rechtssystemen und Sprachen zuhause ist, ist ein nicht zu unterschätzender Vorteil“.

Ein wichtiger rechtlicher Aspekt sei z. B. das Steuerrecht für deutsche Bürger mit Vermögen in Spanien. Was viele nicht wissen: Auch als Nichtresident hat man in Spanien die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung und der fristgerechten Steuerzahlung. Neben der Vermögensübertragungssteuer und der Grundsteuer müssen Nichtresidenten ebenfalls eine Vermögensteuer entrichten, die alle Vermögenswerte in Spanien umfasst. Auch bei dem Verkauf oder der Vermietung von Spanienimmobilien ist Sorgfalt geboten. Hier muss eine Gewinn- bzw. Einkommensteuer entrichtet werden. Sogar wenn die Immobilie selbst genutzt wird, fällt Einkommensteuer an. Allerdings können nunmehr Verluste aus Spanien mit Inlandseinkünften verrechnet werden.

Für das Vererben oder Erben von Immobilien gelten in Spanien eigene Regeln. „Ein anwaltlicher Rat ist zu empfehlen, um Probleme beim Erbanfall zu vermeiden“, erklärt Rechtsanwalt Atrio. Wie in Deutschland werden in Spanien Erb- und Schenkungsteuer erhoben. Die Bemessung der Steuern ist regional sehr unterschiedlich, manche Regionen erheben sogar gar keine Steuern bei engsten Verwandten, wenn diese dort ansässig sind. Für die Eigentumsumschreibung ist außerdem eine Fülle von Unterlagen in internationaler Form notwendig. Ein in spanischen Rechtsangelegenheiten erfahrener Anwalt kann von Deutschland aus alle Unterlagen beschaffen, diese vorab an einen spanischen Notar übersenden sowie die Vorgehensweise abstimmen. Auf diese Weise lassen sich bei der Beurkundung vor Ort böse Überraschungen und Zeitverzögerungen vermeiden.

„Ebenfalls aufgepasst sei beim Immobilienerwerb“, warnt Rechtsexperte Atrio. Der spanische Notar übt nicht wie sein deutscher Kollege eine Treuhandfunktion aus, verwaltet also den Kaufbetrag auch nicht bis zur Grundbuchumschreibung. Es gilt daher vorsichtig zu sein, damit die Immobilie nicht doppelt verkauft wird. Atrio rät auf jeden Fall eine Sperrfrist im spanischen Grundbuch einzutragen, bis alle Formalitäten und die Eigentumsumschreibung erledigt sind.

In Verhandlungen mit spanischen Geschäftspartnern und Behörden sollte man die spanische Mentalität beachten, bei der das persönliche Miteinander und damit das Vertrauensverhältnis eine wichtige Rolle spielen. Ein Vermittler „zwischen den Welten“ kann hier der Schlüssel zum Erfolg sein.

Innerhalb der Prange Gruppe berät Rechtsanwalt Atrio seine Mandantschaft in allen spanischen Rechtsangelegenheiten – nicht nur im wirtschafts- und steuerrechtlichen „Tagesgeschäft“, sondern auch in komplizierten Fällen. Mit mehr als 50 Mitarbeitern ist die Prange Gruppe seit über 25 Jahren spezialisiert im Bereich der Wirtschaftsprüfung, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung.

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