
Recht haben, Recht bekommen und um sein gutes Recht wissen
Klagen beim Finanzgericht lohnt sich / Steuerzahler häufig erfolgreich
Einspruch beim Finanzamt zu erheben oder gar vor das Finanzgericht zu ziehen, um sein Recht einzufordern, sei ein schwer kalkulierbares Wagnis, so die weit verbreitete Meinung. Weil häufig Unkenntnis über die eigenen Rechte in Steuerangelegenheiten herrscht und die Ungewissheit vor der Dauer eines Rechtstreits mutlos macht, geben viele Betroffene resigniert auf, anstatt die gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Finanzamt zu riskieren und ihr Recht durchzusetzen. Die Folge: Recht haben, Recht bekommen und vor allem um sein gutes Recht wissen sind zweierlei Dinge.
Rechtslage konsequent und geschickt nutzen
Doch klagen beim Finanzgericht lohnt sich, weiß Chris Jaques, Fachanwalt für Steuerrecht bei der Prange Rechtsberatung in Plettenberg: „Wir raten unseren Mandanten die Rechtslage konsequent und geschickt für ihre aktive Interessenvertretung zu nutzen. Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen“, so sein Credo. Obwohl die Gegenstandswerte in Finanzgerichtsverfahren in der Regel weit über denen in sonstigen Gerichtsverfahren liegen, ist im Hinblick auf die relativ hohe Erfolgsquote und vor dem Hintergrund, dass keine gegnerischen Anwaltskosten anfallen, das Kostenrisiko geringer als bei anderen Verfahrensarten.
Die Statistiken der vergangenen Jahre bestätigen seine Haltung: In den letzten zehn Jahren ist die Zahl der erfolgreichen Klagen vor deutschen Finanzgerichten rapide angestiegen. So hat zum Beispiel im Jahr 2009 circa die Hälfte aller Klagen beim Finanzgericht Düsseldorf ganz oder teilweise Recht bekommen. 47,6 Prozent der Klageverfahren wurden mit einem voll oder teilweise stattgebenden Urteil oder durch Hauptsacheerledigung mit vollem oder teilweisem Erfolg abgeschlossen.
In vielen anderen deutschen Städten sieht die Situation ebenfalls positiv für den Kläger aus. So spricht die Zahl der erfolgreichen Klagen vor dem Finanzgericht Münster im Jahr 2008 ebenfalls für sich: Die Steuerpflichtigen waren in 41,4 % der Klageverfahren erfolgreich oder jedenfalls teilweise erfolgreich.
Gute Erfolgsaussichten
„Die Erfolgsaussichten der Steuerpflichtigen bei Finanzgerichtsverfahren sind gut, dennoch sind vor Einspruch- oder Klageerhebung ein paar grundlegende Punkte zu beachten“, erklärt Jaques. So ist vor der Einleitung eines Finanzgerichtsverfahrens zunächst grundsätzlich ein Einspruchsverfahren durchzuführen. Denn nur mit Zustimmung des Finanzamtes ist eine so genannte Sprungklage zulässig, bei der auf ein Einspruchsverfahren verzichtet wird. Dies ist jedoch eher die Ausnahme. Daher sollten Kläger binnen eines Monats nach Zustellung eines strittigen Steuerbescheides zunächst Einspruch einlegen und diesen natürlich begründen. Das sollte laut Jaques auf jeden Fall durch einen einschlägig erfahrenen Steuerberater oder einen Steueranwalt erfolgen, um sich nicht hier schon in formalen Fallstricken zu verheddern.
Sollte dem Einspruch seitens des Finanzamtes nicht stattgegeben werden, ist wieder binnen eines Monats nach Zustellung der Einspruchsentscheidung Klage beim Finanzgericht einzureichen. Das Finanzgerichtsverfahren wird in der Finanzgerichtsordnung geregelt. Zuständig sind zunächst die Finanzgerichte; im Revisionsverfahren der Bundesfinanzhof mit Sitz in München.
Finanzgerichtsverfahren erfolgreich führen
Die Verfahrensdauer bei Finanzgerichtsverfahren ist relativ lang und kann in der ersten Instanz durchaus ein bis zwei Jahre betragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das gesamte Verfahren nur zweizügig ist, also nur aus maximal zwei Instanzen besteht. In Finanzgerichtsverfahren entscheiden ausschließlich die Finanzgerichte und danach bereits der Bundesfinanzhof als letzte Instanz. Im Vergleich zum Beispiel zu Zivilgerichtsverfahren, die sich über drei Instanzen erstrecken, erlangt man im Finanzgerichtsverfahren somit in der Regel spätestens nach zwei Instanzen endgültig Rechtssicherheit.
Insgesamt zeigen die langjährigen Erfahrungen der Prange Gruppe aus der Begleitung von Finanzgerichtsverfahren, dass nicht jeder Steuerbescheid „klaglos“ hingenommen werden sollte und der Mut zur Führung solcher Verfahren oftmals belohnt wird.
Interdisziplinäre Beratung
Innerhalb der Prange Gruppe berät Chris Jaques in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten. Mit mehr als 50 Mitarbeitern ist die Prange Gruppe seit über 25 Jahren spezialisiert im Bereich der Wirtschaftsprüfung, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung. Mit interdisziplinären Teams aus den unterschiedlichen Kompetenzfeldern begleitet sie ihre Mandanten sicher durch alle unternehmerischen Fragestellungen – national wie international.
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