
Auf die ganzheitliche Beratung in allen unternehmerischen Fragen kommt es an!
Steuerberatung – was kann und was muss sie heute leisten?
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen noch in der Startphase ist, eine Unternehmensübernahme plant oder ein Generationswechsel eingeleitet werden soll: Am Thema Steuer kommt kein Unternehmen vorbei. Dabei verlangen immer komplexer werdende Sachverhalte und Rahmenbedingungen vermehrt nach ganzheitlichen Lösungen, bei denen nicht nur die steuerlichen, sondern auch die betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Aspekte berücksichtigt werden sollten.
„Eine reine Steuerberatung reicht für die meisten mittelständischen Unternehmen schon lange nicht mehr aus, denn es müssen immer häufiger Fragestellungen aus ganz anderen Themenfeldern wie Wirtschafts- und Unternehmensrecht berücksichtigt werden“, konstatiert Bettina Fuderholz, Prokuristin der Prange Steuerberatung. „Ergeben sich in Unternehmen grundlegende Veränderungen wie Umstrukturierungen oder Transaktionen, werden fachkompetente und interdisziplinäre Expertisen für die Konstellationsbewertung und die Entscheidungsfindung benötigt.“
Unterstützung in allen unternehmerischen Facetten
So gilt es beispielsweise bei der Übernahme eines Unternehmens eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Im Rahmen der steuerlichen Beratung ist hier unter anderem die Möglichkeit zur Abschreibung des Investments beim Erwerber von besonderem Interesse. Außerdem kann die unmittelbare Integration von Wirtschaftsgütern und zusätzlichen Mitarbeitern in das bestehende Unternehmen in manchen Fällen dazu führen, dass maßgebliche Größenmerkmale für die Prüfungspflicht eines Unternehmens in der Folge des Zusammenschlusses überschritten werden. Hier ist es die Aufgabe des Beraters, seinen Mandanten vor einer endgültigen Entscheidung über die hieraus resultierenden Verpflichtungen und Folgekosten aufzuklären. Auch rechtliche Aspekte können für die konkrete Unternehmensübernahme von entscheidender Bedeutung sein. In solchen Fällen dürfen bestehende Markenrechte oder Patente durch die Transaktion nicht gefährdet werden. Bedenkt man darüber hinaus die eigene Interessenlage des Unternehmers in Bezug auf persönliche Haftungsfragen, Rating-Aspekte oder die eigene Nachfolgeplanung, stößt der reine Steuerberater schnell an seine Grenzen. In solchen Fällen ist eine umfassende und fachübergreifende Beratung in allen Rechts-, Steuer- und Unternehmensfragen unerlässlich.
Bei Unternehmensnachfolge aufgepasst
„Im Fall einer Unternehmensnachfolge ist die Verknüpfung steuerlicher Aspekte mit rechtlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen notwendig und nur von ausgewiesenen Spezialisten zu beantworten“, erklärt Fuderholz. Gibt es für ein Unternehmen keinen Nachfolger „aus den eigenen Reihen“ und sollen somit Dritte das Unternehmen fortführen, stellt sich zunächst die Frage, in welcher Rechtsform der Erwerber das Unternehmen fortführen soll. Neben steuerlichen Aspekten spielen hier vor allem Haftungs- und Finanzierungsaspekte eine wichtige Rolle.
Soll ein Generationswechsel innerhalb des Unternehmens vollzogen werden, liegt der Fokus häufig auf ganz anderen Fragestellungen. Hier sind es bei einem „sukzessiven“ Einstieg der Nachfolger zunächst Fragen der Abgrenzung von Geschäftsführungsaufgaben bzw. der Einräumung von Stimmrechten in der Gesellschafterversammlung. Die Frage, wie und in welchem Umfang Kompetenzen und Verantwortung übergeleitet werden, ist nicht immer frei von Spannungen und gerade aus diesem Grund ein wichtiges Thema.
Interdisziplinäre Beratung
Innerhalb der Prange Gruppe berät Bettina Fuderholz ihre Mandantschaft in allen steuerlichen Angelegenheiten. Mit mehr als 50 Mitarbeitern ist die Prange Gruppe seit über 25 Jahren spezialisiert im Bereich der Wirtschaftsprüfung, Rechts-, Steuer- und Unternehmensberatung. Mit interdisziplinären Teams aus den unterschiedlichen Kompetenzfeldern begleitet sie ihre Mandanten sicher durch alle unternehmerischen Fragestellungen – national wie international.
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